Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten im Juli und August:
Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit. Ihr LVPR-Team
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten im Juli und August:
Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit. Ihr LVPR-Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie zu unserer 33. Jahrestagung am 28.08. – 29.08.2026 in der Sportschule Güstrow, Zum Niklotstadion 1 · 18273 Güstrow einladen.
Unsere diesjährigen Themen:
Im Rahmen der Veranstaltung widmen sich renommierte Referentinnen
und Referenten zentralen Einflussfaktoren auf die kardiovaskuläre
Gesundheit. Themenschwerpunkte sind:
Diagnostik und Management von Fettstoffwechsel-Störungen
Diagnostik und Management der Arteriellen Hypertonie
Einfluss des Diabetes Mellitus auf kardiovaskuläre Erkrankungen
Einfluss und Management von psychischen Belastungen auf die
kardiovaskuläre Gesundheit
Diese Weiterbildung für Ärzte und Übungsleiter beinhaltet einen wissenschaftlichen und einen praktischen Teil. Bei Teilnahme an beiden Veranstaltungstagen können Übungsleiterinnen/Übungsleiter insgesamt 15 Fortbildungspunkte erwerben, welche zur Verlängerung der Lizenz notwendig sind. Im wissenschaftlichen Teil am 29.08.2026 werden verschiedene ärztliche und sporttherapeutische Fachvorträge stattfinden. An diesem Tag können Ärztinnen/ Ärzte 14 Fortbildungspunkte erwerben.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr LVPR-Team
28. August – 29. August
Thema: Risikofaktorenmanagement bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Nils Köpping
+4938144437422
info@lvpr-mv.de
Mit einem CoaguCheck-Gerät besteht die Möglichkeit, dass Patienten den Gerinnungswert selbst bestimmen und dann die Dosierung der Medikamente selbst zu Hause anpassen. Mit einem kleinen Messgerät und einem Teststreifen können damit die Patienten mit einem Tropfen Blut sofort den INR-Wert bzw. den Quick-Wert bestimmen. Um dieses Gerät zu bekommen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit bei uns an einer entsprechenden Schulung teilzunehmen,
Beginenhof Rostock-Südstadt
Ernst-Haeckel-Straße 1
18059 Rostock
Für nähere Informationen rufen Sie uns an / MO – FR 09.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie MO und DO 14.00 Uhr – 16.30 Uhr.
Im Rahmen eines Beitrages über die neue Studie zum Thema „Herzinfarktsterblichkeit Stadt und Land“ von Dr. Marcus Ebeling (Max-Planck-Institut für Demografische Forschung Rostock) filmte ein Team des ZDF auch in einer unserer ambulanten Herzgruppen. Ausgestrahlt wurde der Beitrag am 24.02.2024 um 19 Uhr in den heute-Nachrichten. Vielen Dank an alle Beteiligten für die Unterstützung, insbesondere an die Übungsleiterin Frau Noak, den Herzgruppenarzt Dr. med. Lüdemann sowie die Patienten der Herzgruppen in Ludwigslust!
Der Link zur Sendung:
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-19-uhr/herzinfarkt-land-studie-video-100.html#xtor=CS5-95
Erfahren Sie mehr:
im Radisson Blu Hotel Rostock. Wir haben uns gefreut, daran teilhaben zu können, vielen Dank an Herrn Stefan Zutz (Vorsitzender Hausärzteverband M-V) für die Einladung und an alle Organisatoren für die gelungene Veranstaltung. Freuen uns auf das nächste Mal.
Am 23.09.2023 fand der 14. Gesundheitstag in Ueckermünde statt. Der LVPR MV e.V. war mit eigenem Stand vor Ort und unserer Bereichsleiterin Frau Simone Breitenfeld bot sich die Möglichkeit, eine Beratung rund um das Thema Herzsport und Rehasport anzubieten. Mit Informationen zu den Herzgruppen in MV konnte vielen Interessenten weitergeholfen werden.
Regionale Informationen und Unterhaltung aus Mecklenburg-Vorpommern bietet das Nordmagazin jeden Abend um 19.30 Uhr im NDR Fernsehen. So auch am 18.07.2023, mit einem sehr anschaulichen Bericht über den Reha-Herzsport, in Unterstützung mit einer unserer Herzgruppen in 18147 Rostock-Gehlsdorf. Wir freuen uns über diesen Beitrag und danken dem NDR-Team, unserer Herzgruppenärztin Frau G. Haase, dem Übungsleiter Herr D. Melcher und natürlich allen Teilnehmern der Herzgruppe. 
Anfang März 2023 haben wir die Gruppe in der Mehrzweckhalle, Baustraße 48-50 in Anklam eröffnet. Hier wird die Betreuung von Volker Busse (Sportwissenschaftler M.A. / Sporttherapeut) und Dr. Marc Stöhr (Hausarzt / Allgemeinmediziner) übernommen. Jeden Donnerstag sind sie in der Zeit von 18.30 Uhr – 19.30 Uhr vor Ort.
Ebenfalls im März 2023 wurde die Gruppe im Gesundheitszentrum Am Brink 25a in Friedland eröffnet.
Frau Monique Salchow-Gille (Fachärztin für Innere Medizin) ermöglicht mit ihrem Praxisteam den Herzsport . Gemeinsam betreuen und leiten sie unsere Herzgruppenteilnehmer an. Angeboten wird der Sport donnerstags in der Zeit von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr.
Am 18.04.2023 startet nun auch die dritte Gruppe in der Mehrzweckhalle Am Klosterberg in Altentreptow. Hier findet der Sport ebenfalls einmal in der Woche statt, dienstags in der Zeit von 15.30 Uhr – 16.30 Uhr. Wir danken Frau Simone Breitenfeld, die in dieser Gruppe als Übungsleiterin tätig ist, sowie Herrn Roland Burghardt (Facharzt für Allgemeinmedizin), der die medizinische Betreuung übernimmt.
Frau Breitenfeld ist gleichzeitig die Bereichsleiterin für Vorpommern und übernimmt in allen drei Gruppen die organisatorischen Aufgaben. Bei Interesse an einer Teilnahme oder Fragen rund um das Thema Herzgruppe in Anklam, Friedland, Altentreptow und Umgebung steht sie Ihnen unter 0151 / 61 91 53 95 gerne zur Verfügung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie recht herzlich zu unserer 30. Jahrestagung am 23./24. September 2022 in Rostock – Hohe Düne einladen.
Thema: “Herzinsuffizienz – Betrachtung aus internistisch-kardiologischer und sporttherapeutischer Sicht”
Diese Weiterbildung für Ärzte und Übungsleiter beinhaltet einen wissenschaftlichen und einen praktischen Teil.
Bei Teilnahme an beiden Veranstaltungstagen können Übungsleiterinnen/ Übungsleiter insgesamt 15 Fortbildungspunkte erwerben, welche zur Verlängerung der Lizenz notwendig sind.
Im wissenschaftlichen Teil am 24.09.2022 werden verschiedene ärztliche und sporttherapeutische Fachvorträge stattfinden. An diesem Tag können Ärztinnen/ Ärzte 5 Fortbildungspunkte erwerben.
Für Teilnehmer, die nicht im LVPR e.V. M-V organisiert sind, ist eine Gebühr von 50,00 EUR je Veranstaltungstag zu entrichten.
Kontaktieren Sie uns gern. Wir freuen uns auf Sie!
Ihr LVPR-Team
Die Rahmenvereinbarung Rehasport ist zum 1. Januar 2022 in neuer Fassung in Kraft getreten. Neuregelungen für Herzgruppen – Flexibilisierung der Ärztepräsenz deutliche Zäsur in der über 50-jährigen Geschichte der Herzgruppen. Neu: Herzinsuffizienzgruppen

Informationen wurden bereitgestellt von der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (P. Ritter, B. Schwaab, G. Thome)
Die kontrollierte und überwachte Bewegungstherapie ist ein anerkannter und wesentlicher Teil der Therapieempfehlungen bei Herz-Kreislauferkrankungen, die Mitte des vergangenen Jahrhunderts mit der Maxime „Bewegung statt Schonung“ einen radikalen Wandel erfuhren. Zur Langzeitsicherung der Therapieerfolge im Akutkrankenhaus und der Rehabilitationsklinik begann Mitte der 1960-er Jahre der Aufbau der Herzgruppen in Deutschland, in denen chronisch Herzkranke im Sinne einer lebenslangen und wohnortnahen Rehabilitation (Phase III) am Heimatort weiterbetreut werden. Nach Gründung der ersten Gruppen 1965 verzeichneten vor allem die 1980-er und 1990-er Jahre eine überproportionale Zunahme. Heute werden in Deutschland in rund 9.000 Herzgruppen etwa 180.000 Patienten von qualifizierten Übungsleitenden und Ärzten betreut und angeleitet.
Rehabilitationssport, so auch in Herzgruppen, und Funktionstraining sind „ergänzende Leistungen zur Rehabilitation“ nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Leistungserbringung dient die zwischen den Verbänden der Rehabilitationsträger und den maßgeblichen Verbänden auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) geschlossene „Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“. Nun haben die Vereinbarungspartner die Rahmenvereinbarung in einem längeren Beratungsprozess entsprechend den neuesten Entwicklungen und Anforderungen in einer Arbeitsgruppe fortgeschrieben und konsentiert. Nach der finalen Verabschiedung ist die neue Rahmenvereinbarung zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten und ersetzt die alte Rahmenvereinbarung vom 1. Januar 2011.
Ständige ärztliche Anwesenheit künftig nicht mehr erforderlich
Der Ärztemangel, insbesondere in den ländlichen Regionen, hat sich in den letzten Jahren verschärft. Neben den Auswirkungen auf die ärztliche Grund- und Regelversorgung sind davon zwangsläufig auch die Herzgruppen zunehmend betroffen. Beim Überarbeitungsprozess der Rahmenvereinbarung wurden deshalb die Voraussetzungen für die alternative Durchführung von Herzgruppen, ohne die bisher verpflichtende ständige ärztliche Anwesenheit, definiert. Grundlage dieser Beratungen waren das „Herzsportkonzept des Deutschen Behindertensportverbandes“ (DBS) und das „Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR) zur ärztlichen Betreuung von ambulanten Herzgruppen“.
Ein zentraler Punkt der Neuregelungen ist die mögliche Flexibilisierung der ständigen Ärztepräsenz. Abweichend und zusätzlich zur bisherigen Regelung kann der Rehabilitationssport in Herzgruppen (nicht in Herzinsuffizienzgruppen) dann auch ohne die ständige persönliche ärztliche Anwesenheit durchgeführt werden. In diesen Fällen muss der/die Herzgruppenarzt/-ärztin die Herzgruppe jedoch mindestens alle sechs Wochen persönlich visitieren. Die Absicherung in Notfallsituationen kann (wie bisher) durch die ständige Anwesenheit des/der Herzgruppenarztes/-ärztin oder (neu) durch die ständige Anwesenheit von Rettungskräften oder die ständige Bereitschaft des/der Herzgruppenarztes/-ärztin oder von Rettungskräften erfolgen. Die für die Notfallabsicherung erforderlichen Qualifikationen, Abläufe und Zeitfenster wurden in der Rahmenvereinbarung ebenfalls konkretisiert.
„Bewährtes HG-Modell“ weiterhin möglich, Leistungsumfang und -dauer unverändert
Die künftig mögliche Flexibilisierung der Ärztepräsenz stellt ohne Zweifel eine deutliche Zäsur in der über 50-jährigen Geschichte der Herzgruppen dar. Die jahrzehntelang bewährte und von den Herzgruppenteilnehmenden gewohnte, ständige persönliche Anwesenheit des/der Herzgruppenarztes/-ärztin als wichtige Bezugsperson mit Aufgaben, die weit über das Notfallmanagement hinausgehen, wird mit den Neuregelungen aber nicht grundsätzlich in Abrede gestellt. Es kann und sollte dort, wo möglich, selbstverständlich weiterhin fortgeführt werden. Die vorbeschriebene Möglichkeit der flexiblen Anwesenheit wendet sich in erster Linie an Vereine und Träger, deren Herzgruppen aufgrund eines drohenden oder bereits existierenden Ärztemangels zum Nachteil aller Herzgruppen-Teilnehmer von der Schließung bedroht wären. Leistungsumfang und -dauer sowie Teilnehmerzahl für Herzgruppen und Kinderherzgruppen bleiben im Übrigen unverändert (90 Übungseinheiten in 24 Monaten bei Erstverordnungen oder wiederholter abgeschlossener Akutbehandlung, bei Folgeverordnungen 45 Übungseinheiten in zwölf Monaten; maximal 20 Teilnehmer in Herzgruppen, zehn Teilnehmer in Kinderherzgruppen). Dagegen wurde die Indikationsliste für die Verordnung des Rehabilitationssportes in Herzgruppen auf Initiative der DGPR deutlich erweitert und konkretisiert. Neu aufgenommen in die Rahmenvereinbarung wurden auch die bereits seit 2017 erlaubte Betreuung von maximal drei parallel stattfindenden Herzgruppen in räumlicher Nähe (z. B. in Dreifach-Sporthallen) und die ebenfalls bereits abrechenbaren Gesundheitsbildungsmaßnahmen. Hinsichtlich der Abrechnung sollen die Herzgruppen ohne ständige Arztanwesenheit den bisherigen Gruppen gleichgestellt bleiben.
Neu in der Rahmenvereinbarung: Herzinsuffizienzgruppen
Für Patienten mit hohem kardiovaskulärem Ereignisrisiko, vornehmlich schwer herzinsuffiziente Patienten, die für eine normale Herzgruppe bisher nicht hoch genug belastbar waren und dort nicht aufgenommen werden konnten, wurden die von der DGPR konzipierten Herzinsuffizienzgruppen (HIG) neu in die aktuelle BAR-Rahmenvereinbarung aufgenommen. In diesen betreuungsintensiveren, kleineren Gruppen (max. 12 Teilnehmende) ist die ständige ärztliche Anwesenheit zwingend erforderlich. Im Gegensatz zu den Herzgruppen ist hier das dynamische Kraftausdauertraining an Krafttrainingsgeräten erlaubt.
Nachdem DBS und DGPR am 19. April 2021 einen gemeinsamen Antrag auf vorzeitiges In-Kraft-Treten der Neuregelungen in Herzgruppen an die Vereinbarungspartner gestellt hatten, war dieser von den gesetzlichen Krankenkassen ab Einleitung des Zustimmungsverfahrens (zum 30. Juli) genehmigt worden. Zum 1. Januar 2022 ist die neue Rahmenvereinbarung in Ihrer Gesamtversion in Kraft getreten.
Hier können Sie die Neuregelungen einsehen:
Rahmenvereinbarung_Rehasport_01-01-2022
Viele weitere und detaillierte Informationen zum Thema Rehabilitation finden Sie auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) www.bar-frankfurt.de.
Gemeinsamer Erfolg beruht auf einem stetigen und angenehmen Miteinander sowie auf geteilter Verantwortung.
Ein großes Dankeschön für diesen Teamgeist gebührt ganz besonders Herrn Rainer-Wolfgang Wiesner, der im Oktober 2021 die silberne Ehrennadel des LVPR e.V. Mecklenburg-Vorpommern für 20 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit als Herzgruppenarzt in Bützow erhielt.
Lesen Sie hier den Artikel der Schweriner Volkszeitung.
20 Jahre AHG Bützow
Quelle: SVZ
Selbstverständlich richtet sich unser herzlicher Dank ebenfalls an unsere
Übungsleiterin Frau Brigitte Beck und nicht zu vergessen unseren Bereichsleiter Dr. Horst Hammer.
Wir sind sehr stolz darauf, sie alle seit vielen Jahren in unserem Team zu haben!
Aufgrund der beginnenden Winterzeit und der erneut steigenden Coronazahlen möchten wir nochmals auf Nachfolgendes aufmerksam machen:
Bitte beachten Sie weiterhin zu Ihrer eigenen Sicherheit und die der Teilnehmer selbständig die in Ihrem Landkreis jeweils gültigen Vorgaben der „Coronaampel“ Mecklenburg-Vorpommern. Diese beinhalten bspw., dass ab der Warnstufe „Orange“ zwingend die 2G-Regel in den Herzgruppen einzuhalten ist. Ein negativer Corona-Test reicht dann leider nicht mehr aus. Das gilt nicht nur für Teilnehmer, sondern auch für unsere Ärzte und Übungsleiter.
Welche Stufe für Ihren Wohnort gilt, erfahren Sie bspw. auf www.mv-corona.de. Hier sind auch sämtliche Vorgaben zu den einzelnen Warnstufen ersichtlich.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Für Fragen stehen wir Ihnen wie immer gern zur Verfügung. Bleiben Sie bitte alle gesund!
31. Juli 2021 – 21. August 2021
Die Übungsleiterpauschale wurde erhöht und beträgt ab 01.01.2021 jährlich 3.000 Euro. Dieser Steuerfreibetrag gilt nicht nur für die klassische Tätigkeit als Übungsleiter, zum Beispiel in Sportvereinen sondern auch für Tätigkeiten unserer Herzgruppenärzte.
Die sogenannte Ehrenamtspauschale beträgt ab 01.01.2021 jährlich 840 Euro. Dieser Steuerfreibetrag begünstigt beispielsweise Tätigkeiten im Vereinsvorstand.
Beide Pauschalen wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 zum 1. Januar 2021 angehoben.