Die Übungsleiterpauschale wurde erhöht und beträgt ab 01.01.2021 jährlich 3.000 Euro. Dieser Steuerfreibetrag gilt nicht nur für die klassische Tätigkeit als Übungsleiter, zum Beispiel in Sportvereinen sondern auch für Tätigkeiten unserer Herzgruppenärzte.
Die sogenannte Ehrenamtspauschale beträgt ab 01.01.2021 jährlich 840 Euro. Dieser Steuerfreibetrag begünstigt beispielsweise Tätigkeiten im Vereinsvorstand.
Beide Pauschalen wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 zum 1. Januar 2021 angehoben.